Die Nutzung nachwachsender Rohstoffe wie Holz, Energiepflanzen und Ernterückstände leisten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Ziele des Klimaschutzes und der Ressourcenschonung im Rahmen der Agenda 21.
Nachwachsende Rohstoffe
Nachwachsende Rohstoffe (Biomasse) sind organische Stoffe biogenen Ursprungs. Es handelt sich meist um land- und forstwirtschaftlich erzeugte Rohstoffe wie Holz, Flachs, Raps, Zuckerstoffe und Stärke aus Rüben, Kartoffeln oder Mais. Weiterhin fallen darunter Stroh, Gülle, Mist, Restholz, Pflanzenbestandteile und Bioabfälle aller Art.
Nachwachsende Rohstoffe rücken immer stärker in den Blickwinkel von Verbrauchern, Unternehmern und Politik: als klassischer Baustoff, als Ausgangsprodukt für innovative Verbundmaterialien und vor allem wegen ihrer Bedeutung für die energetische Nutzung. Traditionell werden vor allem Holz, Reste und Abfälle als Biomasse energetisch verwertet. Mehr und mehr werden jedoch auch energiehaltige Pflanzen (Raps, Mais) explizit zum Zweck der Verwendung als Energieträger angebaut. Energiepflanzen sind eine wertvolle und erneuerbare Ressource, die durch die Bewirtschaftung der natürlichen Lebensgrundlagen gewonnen wird. Energiepflanzen sollen nachhaltig und umweltverträglich angebaut sowie sparsam und effizient genutzt werden. Im Zuge der Verarbeitung kann Biomasse in feste (z. B. Holz-Pellets), flüssige (z. B. Biodiesel) oder gasförmige (Biogas) Form gebracht werden.
Nachwachsende Rohstoffe werden eine zunehmend bedeutsame Rolle für die nachhaltige Energieversorgung spielen. Strom und Wärme aus nachwachsenden Rohstoffen geben neue Impulse zur Deckung der Energienachfrage und bieten ein hohes ökonomisches und ökologisches Potenzial. Am effizientesten wird Biomasse zur Erzeugung von Strom und Wärme eingesetzt. Sicherzustellen ist, dass nachwachsende Rohstoffe verwendet werden, die weder in Konkurrenz mit Nahrungsmitteln noch im Widerspruch zum Umweltschutz stehen. Eine in hohem Maße beispielhafte Verwendung ist der Einsatz von Biomasse aus sonst ungenutztem Abfall. Bei verstärktem Anbau von Energiepflanzen und den damit verbundenen Folgen (z. B. Veränderungen im Kulturartenspektrum, in der Produktionstechnik sowie in der landwirtschaftlichen Verwertung von Reststoffen aus der Biomassenutzung) kann es trotz Anwendung der guten fachlichen Praxis zu einer Zunahme bereits bestehender Probleme im Gewässer-, Boden- und Naturschutz sowie bei der Luftreinhaltung (z. B. Feinstaub) kommen. Der Sicherstellung einer hohen Umweltqualität kommt deshalb bei der energetischen Nutzung von Biomasse besondere Bedeutung zu.
Beratung
Die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen für Kleinfeuerungsanlagen sind in der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) geregelt. Die Überwachung dieser Anlagen obliegt den Kaminkehrern.
C.A.R.M.E.N. e.V., das Centrale Agrar-Rohstoff-Marketing- und Entwicklungs-Netztwerk, besteht seit 1992 und ist seit 2001 Teil des Kompetenzzentrums für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing. C.A.R.M.E.N. fördert die Entwicklung ökologisch und ökonomisch attraktiver Technologien zur stofflichen und energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe durch fachliche Gutachten, Projektbetreuung und koordinierung, Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.
Wichtige Regelungen zur Förderung nachwachsender Rohstoffe
Strom
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung, die Betreiber von Windkraft-, Wasserkraft-, Photovoltaik-, Geothermie- und Biomasseanlagen für den Strom erhalten, den sie in das Netz der Energieversorger einspeisen. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Strom aus Anlagen für erneuerbare Energien abzunehmen und dafür die festgelegten Vergütungssätze zu gewähren. Im Bereich Bioenergie ist das EEG besonders für Betreiber von Biogasanlagen und Holzheizkraftwerken von Bedeutung. Welche Stoffe im Anwendungsbereich des EEG als Biomasse anerkannt werden, ist in der Biomasseverordnung geregelt.
Wärme
Mit dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) soll der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme (Raum-, Kühl- und Prozesswärme sowie Warmwasser) bis zum Jahr 2020 von heute 6 auf 14 Prozent erhöht werden. Eigentümer von Gebäuden, die ab dem 1. Januar 2009 neu errichtet werden, sind verpflichtet, anteilig erneuerbare Energieträger zur Deckung des Wärmeenergiebedarfs einzusetzen. Je nach Energie das kann Solarthermie, Geothermie, Umweltwärme aus Luft bzw. Boden oder Bioenergie sein - muss der Anteil zwischen 15 und 50 Prozent betragen. Bei der Verwendung von fester Biomasse (Holz) ist z. B. ein Anteil von mindes-tens 50 Prozent gefordert. Begleitend werden im Rahmen des Marktanreizprogramms Erneuerbare Energien u. a. Zuschüsse für die Anschaffung von Holz- und Holzpelletheizungen gewährt. Die Zuwendungsanträge sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu stellen. Zudem gewährt die KfW Bankengruppe im Rahmen des Programms Erneuerbare Energien Tilgungszuschüsse, u. a. für den Bau von Wärmeleitungen.
Kraftstoffe
Da die Eigenschaften von naturbelassenen Pflanzenölen (z.B. Rapsöl) stark von denen des Dieselkraftstoffs abweichen, ist die Nutzung in herkömmlichen Dieselmotoren in der Regel nicht möglich. Die Verbrennungstechnik des Motors muss erst auf die Kraftstoffeigenschaften abgestimmt werden. Dabei stehen land- und forstwirtschaftliche Maschinen im Vordergrund, die in den ökologisch sensiblen Einsatzbereichen die Vorteile von Pflanzenöl, gute biologische Abbaubarkeit und keine Wassergefährdung, voll zur Geltung bringen können. Für Land- und Forstwirtschaft besteht vollständige Energiesteuerbefreiung für den Biokraftstoff.
Darüber hinaus bieten die Biokraftstoff-Beimischung zu konventionellen Kraftstoffen Nutzungsmöglichkeiten für alle Fahrzeuge ohne Umrüstung und ohne spezielle Anpassungen bei Gewährleistung dauerhafter Abgasemissionsstandards. Die Kraftstoffqualitätsstandards sind in der 10. BImSchV geregelt.
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Stand: 04.04.2012